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   OLG Düsseldorf, 19.11.2002 - 4 U 81/02   

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https://dejure.org/2002,2381
OLG Düsseldorf, 19.11.2002 - 4 U 81/02 (https://dejure.org/2002,2381)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 19.11.2002 - 4 U 81/02 (https://dejure.org/2002,2381)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 19. November 2002 - 4 U 81/02 (https://dejure.org/2002,2381)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    VVG § 16; ; VVG § 21; ; ZPO § 529 Abs. 1 Nr. 2; ; ZPO § 531 Abs. 2 Nr. 3 n. F.

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 16; VVG § 21; ZPO n. F. § 529 Abs. 1 Nr. 2; ZPO n. F. § 531 Abs. 2 Nr. 3
    Pflicht zur Anzeige einer wiederholt diagnostizierten leichten Fettleber L

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rücktritt von Krankentagegeldversicherung wegen schuldhafter Verletzung der Anzeigeobliegenheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Info-Letter Versicherungs- und Haftungsrecht PDF, S. 8 (Kurzinformation)

    Nichtanzeige schlechter Leberwerte berechtigt zum Rücktritt

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Verschweigen einer "leichten Fettleber" führt zum Verlust des Krankentagegeldes - Auch vom Arzt als nicht behandlungsbedürftig eingestufte Krankheiten müssen im Antragsformular der Versicherung angegeben werden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 466
  • VersR 2003, 987 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 20.09.2000 - IV ZR 203/99

    Rücktritt des Versicherers von einer Berufungsunfähigkeitsversicherung wegen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.11.2002 - 4 U 81/02
    Die Gefahrerheblichkeit bedarf nämlich auch dann keiner weiteren Darlegung, wenn sie geradezu auf der Hand liegt (BGH VersR 2000, 1486).

    Das war und ist vielmehr allein Sache des Versicherers (BGH VersR 2000, 1486).

  • OLG Koblenz, 16.03.2001 - 10 U 187/00

    Krankenversicherung - Vorerkrankungen - Anzeigepflicht - Verdacht einer Fettleber

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.11.2002 - 4 U 81/02
    Deshalb steht auch das Urteil des OLG Koblenz vom 16. März 2001 (NVersZ 2001, 413) der Annahme der Gefahrerheblichkeit nicht entgegen.
  • BGH, 02.03.1994 - IV ZR 99/93

    Gefahrerheblichkeit und Anzeigepflicht verschwiegener Umstände

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.11.2002 - 4 U 81/02
    Dabei ist zu berücksichtigen, dass der BGH bei Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung gleichfalls bereits erhöhte Leberwerte als anzeigepflichtige Gefahrumstände gewertet hat (VersR 1994, 711, 712 f.; ebenso OLG Köln r+s 1991, 354, 355).
  • BGH, 22.09.1999 - IV ZR 15/99

    Wissenszurechnung bei einem Versicherungsmakler

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.11.2002 - 4 U 81/02
    Für die mit der Auge- und Ohr-Rechtsprechung verbundene Wissenszurechnung fehlt jedoch die Grundlage, wenn dem Versicherungsnehmer nicht ein vom Versicherer mit der Aufnahme der Erklärung betrauter Agent, sondern ein im Lager des Antragstellers stehender Versicherungsmakler gegenübersteht (vgl. BGH VersR 1999, 1481, 1482).
  • BGH, 30.01.2002 - IV ZR 23/01

    Evidenz des Vollmachtsmißbrauchs

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.11.2002 - 4 U 81/02
    Ihn bei der Ausfüllung des Antrags zu kontrollieren, ist nicht Sache des Versicherungsnehmers (BGH, VersR 2002, 425, 426).
  • BGH, 23.05.1989 - IVa ZR 72/88

    Beweislast des Versicherers für eine Anzeigeobliegenheitsverletzung; Ausfüllung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.11.2002 - 4 U 81/02
    Hierbei handelt es sich um eine echte Gesundheitsfrage, da der Versicherungsnehmer sowohl um Auskunft über den Anlass als auch das Ergebnis der Untersuchung gebeten wird (BGH VersR 1989, 833).
  • OLG Köln, 20.06.1991 - 5 U 83/89
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.11.2002 - 4 U 81/02
    Dabei ist zu berücksichtigen, dass der BGH bei Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung gleichfalls bereits erhöhte Leberwerte als anzeigepflichtige Gefahrumstände gewertet hat (VersR 1994, 711, 712 f.; ebenso OLG Köln r+s 1991, 354, 355).
  • OLG Saarbrücken, 08.09.2004 - 5 U 25/04

    Leistungsfreiheit der Lebensversicherung nach Herzinfarkt des

    Etwas anderes gilt nur dann, wenn bei den in Rede stehenden Umständen die Gefahrerheblichkeit "auf der Hand liegt"; in einem solchen Fall ist der Versicherer nicht gehalten, die Gefahrerheblichkeit durch Darlegung und Erläuterung seiner Risikoprüfungsgrundsätze zu belegen (vgl. BGH, VersR 1994, S. 711 ff; siehe auch BGH, VersR 2000, S. 1486 ff ; OLG Düsseldorf, NJW-RR 2003, S. 466 ff, m.w.N.; OLG Frankfurt, OLGR Frankfurt 2001, S. 202 ff; Beschluss des erkennenden Senats vom 28.8.2003, Az. 5 W 86/03-22).
  • OLG Hamm, 06.05.2015 - 20 U 141/14

    Krankheitskostenversicherung: vorvertragliche Anzeigepflicht (hier: keine

    Dass zu irgendeinem Zeitpunkt vor Antragstellung beim Kläger eine Lebererkrankung diagnostiziert wurde oder ihm ein Befund mitgeteilt wurde, ergibt sich nicht aus den vorgelegten ärztlichen Unterlagen (anders u.a. in den Entscheidungen OLG Düsseldorf, 4 U 81/02, vom 19.11.2002-juriswo eine leichte Fettleber diagnostiziert worden war; BGH, Urteil vom 02.03.1994, IV ZR 99/93 -juris- , wo offenbar Behandlungen wegen der erhöhten Werte erfolgt waren und der Befund einer Leberschädigung vorlag, KG Berlin, Beschluss vom 29.09.2006, : 6 U 18/06 -juriswo wegen der erhöhten Leberwerte ein Leberspezialist aufgesucht wurde).
  • OLG Bamberg, 03.02.2011 - 1 U 127/10

    Monatsfrist - Rechte des Versicherers bei Anzeigepflichtverletzung des

    Das bedeutet, dass er grundsätzlich nicht (Empfangs-)vertreter und Erfüllungsgehilfe des Versicherers ist und dass die §§ 69 ff VVG (§§ 43 ff VVG a.F.) auf ihn nicht anwendbar sind (BGH VersR 1999, 1481; OLG Düsseldorf RuS 2003, 205; OLG Köln RuS 2004, 95; Senatsbeschluss v. 02.07.2010, Az.: 1 U 47/10).
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